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Fragen und Antworten

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den organisatorischen Rahmenbedingungen der Psychotherapie wie beispielsweise Dauer, Ablauf, Kosten und Zuschussmöglichkeiten der psychotherapeutischen Behandlung.

Brauche ich eine Psychotherapie?

Psychotherapie ist prinzipiell in allen Lebenslagen hilfreich, die Sie einschränken, blockieren oder belasten. Leiden Sie unter Depressionen, geringem Selbstwertgefühl, Beziehungsproblemen oder Ängsten, unterstützt Psychotherapie Sie wieder ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben zu führen. Darüber hinaus ermöglicht Psychotherapie einen Perspektivenwechsel und kann Sie in Ihrer persönlichen Entwicklung unterstützen – privat wie beruflich.

Wie lange dauert eine Psychotherapie in der Regel?

In der Psychotherapie gehe ich ganz individuell auf Ihr Anliegen bzw. Ihr Problem ein. Wie lange die Therapie im Einzelfall dauert, hängt davon ab, was Sie konkret in meine Psychotherapie-Praxis führt. Manche Fragestellungen lösen sich bereits binnen weniger Sitzungen. Bei tiefgehenden Problemen kann es länger dauern, bis erste Erfolge erzielt werden.
Prinzipiell empfehle ich Ihnen, die Psychotherapie in einem 14-tägigen Intervall zu planen. Je nach Bedarf können natürlich auch kürzere bzw. längere Phasen zwischen den einzelnen Sitzungen ratsam sein. Ob und wie viele weitere Termine nützlich erscheinen, ist vom therapeutischen Prozess abhängig.

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Dabei mache ich mir ein erstes Bild von Ihrer persönlichen Situation und wir klären die Rahmenbedingungen der Psychotherapie ebenso wie einen möglichen Therapieverlauf. Nach dem Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie für Sie die passende Form der Unterstützung ist.

Wie ist der typische Ablauf einer Therapiesitzung?

Zu Beginn jeder Therapiesitzung klären wir Ihr Anliegen: Was ist heute wichtig? Wofür soll die Stunde genutzt werden? Woran möchten Sie arbeiten? In meiner Arbeit wende ich unterschiedliche Methoden an, um Sie bestmöglich mit Ihren Themen in Kontakt zu bringen (Körperübungen, Aufstellungsarbeit, Arbeit mit Symbolen usw.). Jede Methodenwahl wird selbstverständlich vorher mit Ihnen abgesprochen und erklärt.

Worauf sollte ich bei der Auswahl eines Psychotherapeuten achten?

Sie müssen sich wohl fühlen und sich einlassen können. Nichts ist so wichtig in der Psychotherapie, wie die Chemie bzw. Beziehung zwischen Ihnen und Ihrer Therapeutin bzw. Ihrem Therapeuten. Das ist die Grundlage für Vertrauen – wenn diese passt, können Sie sich auch im Gespräch öffnen. Das Erstgespräch dient dazu, genau das herauszufinden.

Was kostet eine Psychotherapie-Sitzung?

Die Dauer einer Psychotherapie-Einheit beträgt 50 Minuten und wird mit 95,- Euro berechnet.

Trägt die Krankenversicherung die Kosten für meine Psychotherapie?

Bei krankheitswertigen Störungen erhalten Sie bei Zahlungsnachweis einen Kostenzuschuss Ihrer jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse für jede Einheit. Kostensätze ab März 2023 (Infostand Februar 2023):

  • ÖGK (ehemals VGKK): EUR 31,50 für 50 Minuten
  • SVS (ehemals SVA): EUR 45,- für 50 Minuten
  • SVS (ehemals SVB): EUR 45,- für 50 Minuten
  • BVAEB (ehemals VAEB und BVA): EUR 42,40 für 50 Minuten

Fragen Sie auch bei Ihrer privaten Zusatzversicherung nach weiteren Zuschussmöglichkeiten an.

Wie lange vorher kann ich eine Psychotherapie-Sitzung kostenfrei stornieren?

Ich bitte Sie, vereinbarte Termine bis spätestens 24 Stunden vor der Sitzung abzusagen. Erfolgt keine oder eine kurzfristige Terminabsage, stelle ich die jeweilige Einheit in Rechnung. Davon sind unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Krankheit oder Unfall selbstverständlich ausgenommen.

Was sind sonst noch wichtige Rahmenbedingungen der Psychotherapie?

Freiwilligkeit
Psychotherapie erfolgt auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Ihnen und mir als Psychotherapeutin.

Verschwiegenheit
Im Rahmen meiner Arbeit unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Eine Aufhebung dieser Schweigepflicht ist grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung möglich.
Die gesetzliche Schweigepflicht endet, wenn eine Person akut gefährdet ist (z.B. suizidales Verhalten) und es nicht möglich ist, mit therapeutischen Interventionen Schutz und Sicherheit herzustellen.

„Mache dich mit dem Gedanken vertraut, in allen Schwierigkeiten auch Gelegenheiten für Neues zu sehen, anstatt sie als Hindernis zu betrachten.
Jeder Mensch lernt und wächst an Schwierigkeiten, die er erfolgreich lösen kann. Manchmal kann dazu auch gehören, eine Last fallen zu lassen oder eine neue Möglichkeit zu schaffen.“

(Virginia Satir)

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